Lösung

Newsletter DSGVO-konform versenden – mit Double-Opt-In und Nachweis

Newsletter mit Double-Opt-In, Einwilligungsnachweis, Topics und One-Click-Abmeldung. Gehostet in Deutschland, Tracking standardmäßig aus.

Newsletter sind in Deutschland streng geregelt. Werbung per E-Mail ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt, und nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO musst du diese Einwilligung nachweisen können. In der Praxis heißt das: Double-Opt-In, ein lückenloses Protokoll und eine Abmeldung, die sofort wirkt.

ridu bringt genau das mit – und läuft auf Servern in Deutschland.

Double-Opt-In ohne eigenen Code

Für jedes Segment kannst du ein gehostetes Anmeldeformular aktivieren oder es auf deiner Website einbetten. Neue Kontakte erhalten eine Bestätigungsmail von deiner eigenen Domain und bekommen erst nach dem Klick Broadcasts. Die Bestätigung erfordert einen bewussten Klick auf der Bestätigungsseite – automatische Linkscanner in Mailsystemen lösen sie nicht aus.

Der Einwilligungsnachweis

Zu jedem Kontakt speichert ridu, wann und wie die Einwilligung entstanden ist:

  • Anmeldung mit Zeitpunkt, Quelle (Formular, API, Import) und gekürzter IP-Adresse,
  • den Wortlaut der Einwilligung, dem zugestimmt wurde,
  • die Bestätigung per Double-Opt-In,
  • jede Abmeldung und jede Änderung der Themen.

Der Nachweis bleibt auch nach dem Löschen eines Kontakts drei Jahre erhalten – so lange, wie du ihn im Streitfall brauchst.

Abmeldung, wie Gmail und Yahoo sie verlangen

Jeder Broadcast enthält einen Abmeldelink und die Kopfzeilen List-Unsubscribe und List-Unsubscribe-Post für die One-Click-Abmeldung nach RFC 8058. ridu verweigert den Versand eines Broadcasts ohne Abmeldelink. Über Topics können Empfänger einzelne Themen abbestellen, statt sich ganz abzumelden.

Kein Tracking ohne Einwilligung

Öffnungs- und Klick-Tracking greifen auf das Endgerät der Empfänger zu und brauchen nach § 25 TDDDG eine Einwilligung. Bei ridu ist beides deshalb ausgeschaltet, bis du es bewusst aktivierst.

Bestehende Listen importieren

Beim CSV-Import gibst du die Einwilligungsquelle an; sie wird zu jedem Kontakt gespeichert. Gekaufte oder gemietete Listen sind nach unserer Nutzungsrichtlinie ausgeschlossen – sie schaden der Zustellbarkeit aller Kunden.

Mehr zum Verfahren: Double-Opt-In rechtssicher umsetzen.

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